Bürgerinitiative

"Eine reicht - keine zweite B105!"

Neuigkeiten

15.11.2025

Gemeinden und betroffene Bürgerinnen und Bürgen haben sich Gedanken zu einer Lösung gemacht, die dem Amt für Raumplanung am 11.11.2025 mitgeteilt wurde. Die beigefügten Pläne sollen diese Überlegungen veranschaulichen. Sie sind lediglich Systemskizzen, keine Planung.

Kernproblem scheint, dass in der Aufgabenstellung des Straßenbauamts die Planung einer drei- bis vierspurigen Ertüchtigung mit Entwurfsgeschwindigkeiten von 100-130 km/h formuliert wurde. Damit wird zwangsläufig der Planfall 0, d.h. ein Umbau der bisherigen B105, unsinnig. Ziel ist aber nicht, eine weitere Schnellstraße zu begründen, sondern die Durchlässigkeit im Bereich der Ortsdurchfahren signifikant zu erhöhen, um dadurch Stauerscheinungen zu vermeiden.

Die hier vorgetragenen Überlegungen haben folgende Grundsätze:

Wegfall aller Ampeln als das eigentliche Durchlässigkeitsproblem.

Bei allen vorgestellten Planfällen sind Ampelbauwerke geplant. Damit werden aber die wesentlichen Ziele der Erhöhung der Durchlässigkeit und der Stauvermeidung nicht erreicht.

Beibehaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von innerorts 50 km/h und außenorts von 70 km/h, auch aus Lärmschutzgründen.

Alle vorgestellten Planvarianten sehen eine Erhöhung der Geschwindigkeit vor. Die damit einhergehende Lärmerhöhung soll über leider nur halbherzig geplante Lärmschutzmaßnahmen abgemildert werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist deutlich wirksamer, kostengünstiger und zeitgemäßer. Auch auf der bereits bestehenden Ortsumgehung Bentwisch ist diese Begrenzung beizubehalten, ein weiterer Ausbau wird hier abgelehnt.

Kosten- und vor allem Flächensparsamkeit

Die Zerschneidung landwirtschaftlicher Flächen muss auf ein Minimum reduziert und der Flächenverbrauch für Straßenneubauten so gering wie möglich gehalten werden.

Planung von „Umlenkpunkten“

Die Straßenbauverwaltung hat mit dem Beispiel Einbindung der K16 (Verbindung zwischen B105 und Klein Kussewitz) an die B105 nachgewiesen, dass Gefahrenquellen und Staupunkte wirksam aufgelöst werden können. Dabei wurde die Einmündung auf die B105 ausschließlich als Rechtsabbieger ausgewiesen und nach ca. 300 Metern eine Umkehrschleife hergestellt. Diese Lösung hat bei den Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Akzeptanz gefunden. Dieses System wurde in den unten stehenden Vorschlägen mehrfach aufgegriffen und ggf. in jeweils beide Richtungen erweitert. Diese Bauwerke werden als Umlenkpunkte beschrieben.

Der hier dargestellte Planfall 10 ist der gemeinsame Ansatz der Gemeinden und der betroffenen Bügerinnen und Bürger:

Die Punkte im Einzelnen

1) Beginnend am Abzweig L182 (östliche Verbindung zwischen Bentwisch und B105) erfolgt die Zusammenfassung der Anbindungen nach Bentwisch und Häschendorf. Sie werden mittels Umlenkpunkt ampel- und plangleich (d.h. auf einer Ebene) gestaltet.

2) Die Einmündung Ostenholz wird als Rechtsabbieger ausgebildet. Der Umlenkpunkt für Fahrzeuge aus Richtung Rostock existiert bereits auf Höhe des Bahnhofs Mönchhagen. Dieser Umlenkpunkt wird im Folgenden Mönchhagen Süd genannt.

3) Die Einmündung der K16 bleibt unverändert.

4) Vor dem Bahnhof Mönchhagen wird der Umlenkpunkt Mönchhagen Süd auch für die Gegenrichtung erweitert.

5) Die Kreuzung Mönchhagen wird als Rechtsabbiegerkreuzung ausgebildet. Alle Anlieger an der B105 biegen grundsätzlich von der B105 rechts auf ihre Grundstücke ein und fahren ebenfalls nach rechts auf die B105 aus. Die zugehörigen Umlenkpunkte sind der Kreisverkehr Mönchhagen Nord bzw. der Umlenkpunkt Mönchhagen Süd. Fußgänger und Radfahrer erhalten an der ehemaligen Kreuzung Mönchhagen Unterdorf/Oberdorf/Transitstraße eine Unterführung.

6) Im Bereich der Shell-Tankstelle wird ein zweistreifiger, großzügiger Kreisverkehr Mönchhagen Nord angeordnet, ggf. auch zur Anbindung des Unterdorfes mit Unterführung für Fußgänger und Radfahrer.

7) Die Anbindung von Karls Erlebnisdorf und dem Bahnhof "Karls Erlebnisdorf (Purkshof)" erfolgt über einen zweistreifigen, großzügigen Kreisverkehr mit Direktanbindung der Parkplätze, sowie mit Unterführungen für Fußgänger und Radfahrer.

8) Ortsanbindung Rövershagen und Graal-Müritzer-Straße: Hier ist eine Ortsdurchführung kompliziert, weswegen zunächst die Umgehung aus Planfall 3 übernommen wird. Dies allerdings ohne Anbindung an die K17. Die südliche Anbindung von Rövershagen erfolgt mit einem Umlenkpunkt Rövershagen Süd, an dem auch die Überquerung der Bahntrasse beginnt.

9) Die Rückführung auf die alte B105 erfolgt nach dem Vorbild der Ortsumgehung Ribnitz-Damgarten ohne Ampel mit Fahrspuren nur in bzw. aus Richtung Stralsund. Anwohner, die hier die Richtung Rostock wollen, fahren durch die Ortslage Rövershagen und nutzen den Anschlusspunkt Rövershagen Süd zur Auffahrt auf die B105.

Wie eingangs beschrieben, handelt es sich um Überlegungen. Der dargestellte Streckenverlauf muss sorgfältig durchgeplant und mit den betroffenen Gemeinden abgestimmt werden.

Planfall 10, Teil 1 (PDF) Planfall 10, Teil 2 (PDF)